Top 10 ähnliche Wörter oder Synonyme für musterzulassung

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tcds    0.762330

learjet    0.666223

zivilversion    0.663766

faa    0.660036

frachtversion    0.659799

flugerprobung    0.656677

militärversion    0.656486

turboprop    0.645024

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Top 30 analoge Wörter oder Synonyme für musterzulassung

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Musterzulassung In Deutschland regelt die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) die Einzelheiten zur Musterzulassung, insbesondere, welche Luftfahrtgeräte eine Musterzulassung benötigen. Die Musterzulassung basiert auf den Lufttüchtigkeitsanforderungen. Sie wird für zivil eingesetzte Luftfahrzeuge vom Luftfahrt-Bundesamt, mit Genehmigung der EASA oder von dieser direkt, erteilt. Für die Musterzulassung militärischer Luftfahrzeuge und deren Ausrüstung ist das Luftfahrtamt der Bundeswehr zuständig. Ultraleichtflugzeuge bis 120 kg Leermasse sind von der Muster- und Verkehrszulassungspflicht befreit.
Musterzulassung Musterzulassungen sollen die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleisten. Neben der Musterzulassung benötigt ein einzelnes Luftfahrzeug noch ein sogenanntes Lufttüchtigkeitszeugnis, um am Luftverkehr teilnehmen zu dürfen.
Musterzulassung Die Musterzulassung (engl. "type certificate" - für das Dokument; "type certification" - für den Prozess) ist die offizielle Zulassung (Zertifizierung) eines Luftfahrzeugmusters zum Flugverkehr. Im Gegensatz dazu existiert für einzelne Luftfahrzeuge im Selbstbau auch eine Einzelstückzulassung. Musterzulassungen sind auch für die verwendeten Triebwerke, Propeller, Geräte und Ausrüstungen erforderlich. Sie erfolgen durch die Luftfahrtbehörde des Staates, in dem das Luftfahrzeug später registriert wird. Im Rahmen der Zulassung wird überprüft, ob die zugrunde liegenden Bauvorschriften erfüllt wurden. Der Begriffsbestandteil "Muster" bezieht sich auf die Gültigkeit für Bau- oder Modellreihen (Flugzeugmuster/-typen).
Ergänzende Musterzulassung Bei einer Änderung kann es sich um kleinere () Veränderungen handeln, die zum Teil durch den Betrieb selber zugelassen werden können, oder um größere () die eine Abnahme durch die EASA benötigen.
Ergänzende Musterzulassung Ergänzende Musterzulassungen (, STC) gem. EASA Part 21, Sektion A, Subpart E der Verordnung (EG) Nr. 1702/2003 ist eine, durch eine Flugaufsichtsbehörde genehmigte, Änderung der Musterzulassung eines Flugzeugs, einer Turbine oder eines Propellers.