Top 10 ähnliche Wörter oder Synonyme für fracht

stückgut    0.735249

frachtgut    0.712663

luftfracht    0.702238

ladung    0.692018

frachten    0.681864

stückgüter    0.679823

passagier    0.671840

schmuggelware    0.659831

massengut    0.659557

gepäckstücke    0.658116

Top 30 analoge Wörter oder Synonyme für fracht

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Fracht Fracht ist das Entgelt, das ein Frachtführer für die im Frachtvertrag vereinbarte Beförderung von Gütern erhält (synonym verwendete – juristisch jedoch nicht ganz korrekte – Begriffe: "Frachtgeld", "Frachtlohn").
Fracht Gesetzlich ist das Frachtgeschäft in Deutschland im Handelsgesetzbuch, dort in den §§ 407-452 HGB geregelt.
Fracht Im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Kalkulation von Preisen werden Eingangs- und Ausgangsfrachten unterschieden. Eingangsfrachten sind die Kosten, die der Lieferant an den Empfänger berechnet. Sie sind für den Empfänger Teil der Bezugskosten und werden auch bei der Bewertung der bezogenen Güter berücksichtigt. Ausgangsfrachten sind Transportkosten, die dem Unternehmen für die Lieferung an den Kunden entstehen. Sie zählen zu den Versandkosten und werden häufig nicht in die Kalkulation des Verkaufspreises einbezogen, sondern gesondert ausgewiesen.
Fracht Im Rahmen eines Frachtvertrages verpflichtet sich der Frachtführer gegenüber dem Absender, das Frachtgut an den vereinbarten Bestimmungsort zu befördern und dort an den benannten Empfänger abzuliefern. Dem Absender hingegen entsteht aus diesem Vertrag die Pflicht, bei Ablieferung die vereinbarte Fracht zu bezahlen.
Fracht Nach dem Grundsatz „Warenschulden sind Holschulden“ verpflichtet ein Kaufvertrag den Verkäufer lediglich dazu, die Ware am Erfüllungsort bereitzustellen. Für den weiteren Transport und die Übernahme der Kosten ist der Käufer verantwortlich, sofern im Kaufvertrag nichts anderslautendes vereinbart wurde. Oft ist es jedoch üblich, die Übernahme der Beförderungskosten mit im Kaufvertrag zu regeln, beispielsweise durch die Festlegung von Lieferbedingungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass solche Lieferbedingungen lediglich die Zahlung der Fracht und anderen transportbedingten Kosten regelt, nicht jedoch etwaige Haftungsfragen bei Beschädigungen oder Übernahme von Versicherungskosten regelt. Aus diesem Grunde ist es ratsam, in einem Kaufvertrag stets eine INCOTERM-Klausel zu vereinbaren. Dies sind international standardisierte Handelsklauseln, welche überwiegend bei internationalen Handelsgeschäften verwendet werden, und die die jeweiligen Kosten- und Transportrisikoübergänge zwischen Verkäufer und Käufer eindeutig regeln.